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PDF-DokumentBankrecht - Sonstiges

KG Berlin - LG Berlin
25.9.2018
(4) 161 Ss 28/18 (35/18)

Bitcoins sind keine Rechnungseinheit im Sinne des KWG.

KredWG vom 24.02.2012 § 1 Abs 11 S 1
KredWG vom 01.04.2015 § 1 Abs 11 S 1 Nr 7
KredWG § 32 Abs 1 S 1, § 54 Abs 1 Nr 2

Aktenzeichen: 161Ss28/18 Paragraphen: Datum: 2918-09-25
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PDF-DokumentBankrecht - Börsenrecht

BGH - OLG Frankfurt - LG Frankfurt
15.12.2020
XI ZB 24/16

1. Für den Haftungsausschluss des § 46 Abs. 2 Nr. 2 BörsG aF hat der Anspruchsgegner darzulegen und zu beweisen, dass sich die dem unrichtig prospektierten Sachverhalt innewohnenden Risiken nach dem Erwerb entweder nicht realisiert haben oder dass sich die Risiken zwar realisiert haben, dies jedoch ohne Einfluss auf eine nach dem Erwerb eingetretene Börsenpreisminderung geblieben ist.

2. Zum Nachweis des Haftungsausschlusses des § 46 Abs. 2 Nr. 2 BörsG aF ist der Vollbeweis zu erbringen (§ 286 ZPO). Das erleichterte Beweismaß des § 287 ZPO findet keine Anwendung.

3. Zur Widerlegung der Kausalitätsvermutung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 BörsG aF hat der Anspruchsgegner den Nachweis zu führen, dass im jeweiligen Einzelfall der individuelle Erwerbsentschluss nicht durch den fehlerhaften Prospekt beeinflusst wurde.

BörsG § 46 Abs 2 Nr 1 aF, § 46 Abs 2 Nr 2 aF
ZPO § 287

Aktenzeichen: XIZB24/16 Paragraphen: Datum: 2020-12-15
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PDF-DokumentBankrecht - Basiskonto Geldwäsche

OLG Frankfurt - LG FRankfurt
14.12.2020
17 U 1/20

Ablehnung der Eröffnung eines Basiskontos bei begründetem Verdacht der Geldwäsche

1. § 36 Abs. 1 Nr. 3, 2 Var. ZKG enthält einen eigenständigen Grund für die Ablehnung der Eröffnung eines Basiskontos.

2. Die Versagungsgründe in § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZKG sind alternativ zu verstehen.

3. Im Rahmen der Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO ist wegen grundlegender Bedeutung der Rechsfrage und der hier summarischen Prüfung nicht zu entscheiden, ob im gerichtlichen Verfahren gemäß §§ 49, 50 ZKG allein der glaubhaft gemachte Verdachtsgrad (berechtigte Grund) die Versagung des Basiskontos trägt oder, ob dem Kunden wegen des verfassungsrechtlichen Gebots der Gewährung effektiven Rechtsschutzes das Recht eingeräumt ist, die der Verdachtsmeldung zugrunde gelegten Tatsachen zu entkräften.

ZKG § 36, § 49, § 50
GwG § 43, § 47

Aktenzeichen: 17U1/20 Paragraphen: Datum: 2020-12-14
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PDF-DokumentBankrecht - Darlehnsrecht Verbraucherkreditrecht

OLG Frankfurt - LG Frankfurt
2.12.2020
17 U 817/19

Widerruf verbundener Darlehensverträge

Der Beitritt des Darlehensnehmers zu einer von der Darlehensgeberin abzuschließenden Gruppenversicherung und der Verbraucherdarlehensvertrag sind grundsätzlich verbundene Verträge, so dass sich die Widerrufsinformation hierauf zu erstrecken hat.

BGB § 358
EGBGB § 6 Abs 2 S 3

Aktenzeichen: 17U817/19 Paragraphen: Datum: 2020-12-02
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PDF-DokumentBankrecht - Haftungsrecht

BGH - OLG Köln - LG Aachen
17.11.2020
XI ZR 294/19

Zur Haftung des Zahlers im Falle der Ausführung eines Zahlungsvorgangs aufgrund einer gefälschten Faxanweisung durch den Zahlungsdienstleister.

BGB vom 29.07.2009 § 675v Abs 2

Aktenzeichen: XIZR294/19 Paragraphen: Datum: 2020-11-17
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PDF-DokumentBankrecht - Anleihen Sonstiges

KG Berlin - LG Berlin
5.11.2020
2 U 85/17 ASchu

Young-Anleihe von 1930: Ermittlung der „Währung mit der geringsten Abwertung“ nach dem Londoner Schuldenabkommen von 1953

1. Verfahren nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslSchuldAbkAG sind nach der Zivilprozessordnung zu behandeln und zu entscheiden (zu B.I.).

2. Die „Währung mit der geringsten Abwertung“ gemäß Anlage I A.2.(e) Abs. 2 des Abkommens über Deutsche Auslandsschulden von 1953 (Währungssicherungsklausel) ist nach dem Kursverhältnis zwischen Emissionswährung und US-Dollar zu ermitteln (zu B.II.2.d.bb.). Dabei ist – ab dem in der Klausel genannten Anfangsdatum vom 1. August 1952 – die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit in den Blick zu nehmen. Soweit die sog. Schattenquote betroffen ist, kommt es daher auf die Wertentwick-lung im Zeitraum vom 1. August 1952 bis zum 4. Oktober 2010 an (zu B.II.2.d.cc.).

3. An Stelle von „Währung mit der geringsten Abwertung“ kann nicht im Wege der Auslegung „Währung mit der höchsten Aufwertung“ gelesen werden, weil die Parteien des Schuldenabkommens den Anleihegläubigern keine Teilhabe an Aufwertungsgewinnen anderer Emissionswährungen gewähren wollten. Die Währungssicherungsklausel ist auch nicht nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage entsprechend anzupassen (zu B.II.2.e.).

4. Indem sie Fundierungsschuldverschreibungen 1990 für Zinsrückstände der Young-Anleihe bezogen haben, haben die Anleihegläubiger der durch das Bezugsangebot konkretisierten Regelung wirksam zugestimmt, dass „Währung mit der geringsten Abwertung“ der Belgische Franken sei (zu B.III.1.).

BGB § 145, § 313, § 793
AuslSchuldAbkAG § 2, § 11

Aktenzeichen: 2U85/17 Paragraphen: Datum: 2020-11-05
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PDF-DokumentBankrecht - Darlehnsrecht Verbraucherkreditrecht

BGH - OLG Stuttgart - LG Heilbronn
27.10.2020
XI ZR 498/19

1. Der Darlehensgeber kann sich nicht auf die Gesetzlichkeitsfiktion nach Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 3 EGBGB berufen, wenn in der Widerrufsinformation bei den Hinweisen zu weiteren Verträgen neben einem von den Parteien geschlossenen verbundenen (Kauf-)Vertrag noch weitere, im Einzelfall nicht abgeschlossene (Versicherungs-)Verträge aufgeführt werden.

2. Bei einem mit einem im stationären Handel geschlossenen Kaufvertrag verbundenen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag ist der Verweis in § 358 Abs. 4 Satz 1 BGB auf § 357 Abs. 7 Nr. 2 BGB dahin auszulegen, dass der Darlehensgeber den Darlehensnehmer lediglich über dessen Wertersatzpflicht nach § 357 Abs. 7 BGB zu unterrichten hat.

3. Der Darlehensgeber hat gegen den Darlehensnehmer einen Anspruch auf Ersatz für den Wertverlust des finanzierten Fahrzeugs.

4. Die Berechnung des Wertersatzanspruchs nach § 357 Abs. 7 BGB richtet sich grundsätzlich nach dem objektiven Wert des Fahrzeugs. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung des Ausgangswertes ist die Entstehung des Wertersatzanspruchs, d.h. in der Regel die Übergabe des Fahrzeugs an den Verbraucher. Für den Endwert kommt es auf den Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs an den Darlehensgeber an.

BGB § 357 Abs 7 Nr 2, § 358 Abs 4 S 1, § 492 Abs 2, § 495
BGBEG Art 247 § 6 Abs 2 S 3

Aktenzeichen: XIZR498/19 Paragraphen: Datum: 2020-10-27
Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=40581

PDF-DokumentBankrecht - Darlehnsrecht Sonstiges

OLG Frankfurt - LG Frankfurt
28.9.2020
17 U 27/20

Verfassungskonformität von Art. 229 § 38 Abs. 3 S. 1 EGBGB

Art. 229 § 38 Abs. 3 S. 1 EGBGB ist verfassungskonform und steht mit der Richtlinie 2002/65/EG in Einklang (Festhaltung Senat, Beschluss vom 10.1.2019 - 17 U 262/18, juris).

EGBGB Art 229 § 38 Abs 3 S 1
GG Art 3 Abs 1

Aktenzeichen: 17U27/20 Paragraphen: Datum: 2020-09-28
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PDF-DokumentBankrecht - Haftungsrecht

BGH - OLG Schleswig - LG Flensburg
22.9.2020
XI ZR 39/19

Zur Haftung des Kommissionärs im Falle der Aufhebung des Ausführungsgeschäfts im börslichen Freiverkehr wegen Mistrade.

HGB § 384, § 385, § 394

Aktenzeichen: XIZR39/19 Paragraphen: Datum: 2020-09-22
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PDF-DokumentBankrecht - Darlehnsrecht Verbraucherkreditrecht Vorfälligkeitsentschädigung

BGH - OLG Stuttgart - LG Stuttgart
28.7.2020
XI ZR 288/19

Sind die Angaben zur Methode der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in einem Verbraucherdarlehensvertrag fehlerhaft, verliert der Darlehensgeber den Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung nach § 502 BGB. Das Anlaufen der Widerrufsfrist bleibt davon unberührt.

BGB § 492 Abs 2, § 502 Abs 2 Nr 2
BGBEG Art 247 § 7 Nr 3

Aktenzeichen: XIZR288/19 Paragraphen: Datum: 2020-07-28
Link: pdf.php?db=bankrecht&nr=40342

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