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PDF-DokumentArchitekten-/Ingenieurrecht Berufsrecht - Sonstiges Rechtsberatungsrecht

BGH - OLG Koblenz - LG Koblenz
11.2.2021
I ZR 227/19

Rechtsberatung durch Architektin

Die Vertretung der Grundstückseigentümer in einem Widerspruchsverfahren gegen die abschlägige Bescheidung einer Bauvoranfrage und die Geltendmachung von mit dem Widerspruchsverfahren zusammenhängenden Kostenerstattungsansprüchen durch eine Architektin stellen keine nach §§ 3, 5 Abs. 1 RDG erlaubten Rechtsdienstleistungen dar, die als Nebenleistungen zum Berufs- oder Tätigkeitsbild der Architektin gehören.

RDG § 3, § 5 Abs 1

Aktenzeichen: IZR227/19 Paragraphen: Datum: 2021-02-11
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PDF-DokumentBerufsrecht - Rechtsanwälte Zulassungsrecht Sonstiges

OVG Mecklenburg-Vorpommern - VG Schwerin
17.7.2020
2 M 891/19 OVG

Untersagungsverfügung gegenüber Ruhestandsstaatsanwalt, mit der ihm eine Tätigkeit als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Straf-, Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts untersagt wird; richtiger Antragsgegner Zum richtigen Antragsgegner bei Verfahren nach § 123 VwGO gegen eine Untersagungsverfügung durch den leitenden Oberstaatsanwalt.

Eine Untersagungsverfügung, die einem im Ruhestand befindlichen Staatsanwalt generell eine "O-Cousel-Tätigkeit" als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Straf-, Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts außerhalb der Öffentlichkeit, insbesondere innerhalb anwaltlicher Kanzleiräume untersagt, ist rechtswidrig.Eine Untersagungsverfügung, die einem im Ruhestand befindlichen Staatsanwalt eine Tätigkeit als Anwalt auf dem Gebiet des Straf-, Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts in Verfahren untersagt, die bei der Staatsanwaltschaft, bei der er bis zum Eintritt in den Ruhestand tätig war, "anhängig werden könnten", ist nicht hinreichend bestimmt.

VwGO § 123 Abs 1, § 78 Abs 1 Nr 2
VwVfG § 37 Abs 1
BG MV § 79 Abs 1, § 79 Abs 2, § 103 Abs 1 S 1, § 103 Abs 3
BeamtStG § 41 S 2

Aktenzeichen: 2M891/19 Paragraphen: Datum: 2020-07-17
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PDF-DokumentAGB-Recht Berufsrecht - Sonstige Verträge Sonstiges

OLG Dresden - LG Leipzig
28.6.2019
2 U 273/19

Eine Kündigungsregelung in einem Studienvertrag mit einer privaten Hochschule, die Studierenden nicht ermöglicht, nach Erhalt der Ergebnisse der Abschlussprüfung eines Studienjahres noch die Entscheidung zu treffen, diese Ausbildung zum Ende des Studienjahres abzubrechen und sich für eine neue Ausbildung zu entscheiden, benachteiligt Studierende unangemessen und ist daher unwirksam.

BGB § 307 Abs 1 S 1

Aktenzeichen: 2U273/19 Paragraphen: Datum: 2019-06-28
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PDF-DokumentBerufsrecht - Sonstiges

BGH - OLG Köln - LG Bonn
25.4.2019
I ZR 272/15

1. Die Vergabe von Stipendien für hochbegabte Hochschulstudenten erfordert eine Auswahlentscheidung, bei der die persönlichen Umstände der Bewerber im Vordergrund stehen, und unterfällt daher nicht § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG.

2. Wird die Vergabe von Stipendien zur Förderung von Forschungs- oder Studienvorhaben im Ausland an die Teilnahmevoraussetzung des in Deutschland erworbenen Ersten Juristischen Staatsexamens geknüpft, stellt dies keine Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft dar.

EGRL 43/2000 Art 2 Abs 2 Buchst a, Art 2 Abs 2 Buchst b, Art 3 Abs 1 Buchst g
AGG § 2 Abs 1 Nr 7, § 3 Abs 1

Aktenzeichen: IZR272/15 Paragraphen: Datum: 2019-04-25
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PDF-DokumentHaftungsrecht Berufsrecht - Sonstiges

OLG Frankfurt - OLG Frankfurt - LG Frankfurt
18.1.2019
8 U 223/12

Haftung eines Zahntechnikers für das Beschleifen einer Prothese

1. § 1 Abs. 1 des Zahnheilkundegesetzes (ZHG) und die §§ 153, 161 Abs. 1 StGB sind Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.

2. Die Höchstpersönlichkeit der Zeugenpflichten schließen es aus, eine GmbH für etwaige Falschaussagen ihres Geschäftsführers als Zeuge haftbar zu machen.

ZHG § 1 Abs 1, § 18 Nr 1
BGB § 31, § 278, § 823 Abs 1

Aktenzeichen: 8U223/12 Paragraphen: Datum: 2019-01-18
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PDF-DokumentBerufsrecht Wettbewerbsrecht - Sonstiges

BGH - OLG Nürnberg - LG Regensburg
16.6.2016
I ZR 46/15

Sporthopaedicum

1. Erbringt ein Unternehmen sowohl an einem Ort in einem Sanitätshaus als auch an einem anderen Ort innerhalb einer von Fachärzten für Orthopädie betriebenen Arztpraxis Leistungen des Orthopädietechnikerhandwerks, stellt die Raumnutzung in der Arztpraxis keinen Nebenbetrieb im Sinne von § 3 Abs. 1 HwO dar, die bei einem nur unerheblichen Umfang der handwerksmäßigen Tätigkeit vom Gebot der Meisterpräsenz befreit wäre. Die Raumnutzung in der Arztpraxis ist vielmehr als Zweig- oder Außenstelle des Hauptbetriebs anzusehen, die dem Gebot der Meisterpräsenz unterliegt, wenn dort wesentliche Tätigkeiten des Orthopädietechnikerhandwerks erbracht werden.

2. Überlässt ein Arzt einem Unternehmen in seiner Praxis für die Tätigkeit eines Orthopädietechnikers einen Raum und duldet er in der Praxis Schilder, die den Weg zu diesem Raum weisen, spricht er damit gegenüber seinen Patienten eine Empfehlung aus, die ihm nach § 31 Abs. 2 BayBOÄ nicht gestattet ist.

UWG § 3a
HwO § 1 Abs 1, § 1 Abs 2 Anl A Nr 35, § 2 Nr 3, § 3 Abs 1

Aktenzeichen: IZR46/15 Paragraphen: UWG§3a HwO§1 HwO§2 Datum: 2016-06-16
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PDF-DokumentBerufsrecht Honorarrecht/RVG - Gerichtsvollzieher Sonstiges

OLG Stuttgart - LG Ellwangen
23.2.2015
8 W 75/15

Kostenansatz des Gerichtsvollziehers für Zustellungen

1. Die Gläubigeranweisung im Vollstreckkungsauftrag, alle erforderlichen Zustellungen durch Aufgabe zur Post zu erledigen, kann sich nach der Gesetzesterminologie (§§ 183, 184 ZPO) nur auf Auslandszustellungen beziehen und ist deshalb bei einer im Inland durchzuführenden Zustellung unbeachtlich.

2. Die Wahl zwischen der Zustellung durch ihn selbst (§§ 192, 193 ZPO) oder durch die Post (§§ 192, 194 ZPO) trifft der Gerichtsvollzieher nach pflichtgemäßem Ermessen. Bei der ihm obliegenden Ermessensausübung darf er auf allgemeine Erwägungen und generelle Erfahrungswerte zurückgreifen, er ist nicht auf die Umstände des konkreten Einzelfalls beschränkt.

Aktenzeichen: 8W75/15 Paragraphen: Datum: 2015-02-23
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PDF-DokumentBerufsrecht Honorarrecht/RVG - Dolmetscher Sonstiges

OLG Frankfurt - LG Wiesbaden
11.2.2015
4 WF 235/14

Redaktionsversehen in § 11 I 2 JVEG

§ 11 Abs. 1 Satz 2 JVEG ist im Wege der Rechtsfortbildung zwecks Berichtigung eines offensichtlichen Redaktionsversehens des Gesetzgebers dahingehend auszulegen, dass das erhöhte Honorar für die Übersetzung nicht elektronisch zur Verfügung gestellter oder sonstiger nicht editierbarer Texte anfällt.

JVEG § 11 Abs 1 S 2

Aktenzeichen: 4WF235/14 Paragraphen: JVEG§11 Datum: 2015-02-11
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PDF-DokumentBerufsrecht - Gerichtsvollzieher Sonstiges

LG Würzburg - AG Kitzingen
29.7.2014
3 T 773/14

Verweigerung der Weitergabe von Kontoinformationen durch den Gerichtsvollzieher

Ergebnisse aus dem Abruf von Informationen über Bankkonten (§ 802l Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO) hat der Gerichtsvollzieher grundsätzlich auch dann an den Gläubiger zu übermitteln, wenn er daran zweifelt, dass alle aufgeführten Konten tatsächlich dem Schuldner zuzuordnen sind. Lediglich eindeutige Hinweise darauf, dass ein mitgeteiltes Konto nicht vom Schuldner sondern von einer Person gleichen Namens und Geburtsdatums geführt wird, berechtigen den Gerichtsvollzieher zur Verweigerung der Übermittlung dieser Daten an den Gläubiger.

ZPO § 802l Abs 1 S 1 Nr 2

Aktenzeichen: 3T773/14 Paragraphen: ZPO§802l Datum: 2014-07-29
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PDF-DokumentBerufsrecht - Wettbewerbsrecht Sonstiges

BGH - OLG Celle - LG Hannover
24.9.2013
I ZR 219/12

Medizinische Fußpflege

1. Sofern der Abgemahnte den Anspruch auf Zahlung der Abmahnkosten nicht förmlich anerkennt oder sonst ausdrücklich zu erkennen gibt, dass der Vorwurf des Abmahnenden zu Recht erfolgt ist, sondern lediglich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, liegt darin nicht das Anerkenntnis des zugrundeliegenden gesetzlichen Unterlassungsanspruchs und der Pflicht zur Übernahme der Abmahnkosten. Dies gilt auch dann, wenn der Abgemahnte die Unterlassungserklärung abgibt, ohne zu erklären, dass dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geschieht.

2. Die in § 1 PodG geregelte Erlaubnispflicht gilt nur im Hinblick auf die Führung der Bezeichnung "Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger" und verbietet nicht die Werbung für die erlaubnisfreie Tätigkeit einer medizinischen Fußpflege.

UWG § 4 Nr 11, § 5 Abs 1 S 2 Nr 3, § 12 Abs 1 S 2
PodG § 1
GG Art 12 Abs 1

Aktenzeichen: IZR219/12 Paragraphen: UWG§4 UWG§5 UWG§12 PodG§1 GGArt.12 Datum: 2013-09-24
Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=33487

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